4.1 Über die Lieferzeit wird der Kunde vor Abgabe seiner Annahmeerklärung im Rahmen des Bestellprozesses informiert. Von IoT Venture genannte Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Vertragsbestätigung. Bei Verzögerung der Zahlung oder nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten, können sich die Lieferzeiten entsprechend verlängern. Dies gilt nicht, wenn IoT Venture die Verzögerung allein zu vertreten hat.
4.2 Die Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind, sofern nicht anders angegeben, von dem Kunden zu tragen.
4.3 IoT Venture liefert nur im Versandwege. Bestellungen und Lieferungen sind nur innerhalb Deutschlands möglich.
4.4 Wird die Lieferzeit aufgrund von höherer Gewalt oder einer anderen, nicht von IoT Venture zu vertretender Störung, nicht eingehalten, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um eine angemessener Nachlieferfrist. IoT Venture hat insbesondere die folgenden Störungen nicht zu vertreten: Krieg, terroristische Anschläge, Aufstände, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und andere extreme Naturereignisse, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Verschlechterungen der Energieverfügbarkeit, staatliche Maßnahmen oder behördlichen Anordnungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten (jeweils auch dann, wenn sie einen Zulieferer von IoT Venture betreffen). Darüber hinaus hat IoT Venture auch eine mangelhafte oder verzögerte Belieferung eines Zulieferers aufgrund höherer Gewalt oder einer der vorstehenden Störungen nicht zu vertreten.
4.5 Für den Fall, dass IoT Venture mit der Lieferung in Verzug ist, hat der Kunde auf Verlangen von IoT Venture innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf die Lieferung besteht oder seine gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB geltend macht.
4.6 Etwaige Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen Verzögerung der Lieferung richten sich nach Ziffer 11 dieser AGB.
4.7 In dem Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt, hat IoT Venture das Recht, den hieraus entstehenden Schaden sowie die deswegen erforderlich werdenden Mehraufwendungskosten in Höhe von 0,5 % des Preises der Liefergegenstände je angefangenen Monat, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der Liefergegenstände ersetzt zu verlangen. IoT Venture sowie dem Kunden steht es frei, im Einzelfall höhere oder niedrigere Mehraufwendungskosten nachzuweisen. Diese Regelung lässt weitergehende Ansprüche von IoT Venture wegen des Annahmeverzugs des Kunden unberührt.
4.8 IoT Venture ist zu Teillieferungen und entsprechenden Teilabrechnungen berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung ist dem Kunden nicht zumutbar.
4.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Entgegennahme einer Lieferung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern.
4.10 IoT Venture übernimmt keine Gewährleistung für Verschlechterungen der Ware, die allein auf den nicht sachgemäßen Gebrauch des Kunden zurückzuführen sind. Hierzu hat der Kunde insbesondere die in der Bedienungsanleitung, die seiner Lieferung beigefügt ist, enthaltenen Hinweise zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Ware oder Zielhardware in regelmäßigen Abständen ordnungsgemäß voll aufzuladen. IoT Venture übernimmt keine Gewährleistung für technische Defekte an einem Produkt, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde dieses länger als sechs (6) Monate nicht geladen hat (keine Überlagerung).
4.11 Der Kunde ist berechtigt, gegen Zahlung einer gesonderten Gebühr, die Rücknahme der Verpackung von IoT Venture zu verlangen. Als Ort der Rücknahme gilt unabhängig von der individuellen Vereinbarung über die Lieferung die Geschäftsadresse von IoT Venture.
4.12 Soweit die Lieferung von Ersatzteilen oder die Rücksendung reparierter Ware nicht von der Mängelgewährleistung gem. Ziffer 9 dieser AGB umfasst ist, erfolgen diese jeweils gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale. Diese Versand- und Verpackungskostenpauschale ist zusätzlich zu der Vergütung der von IoT Venture erbrachten Leistungen zu zahlen.
4.13 Werden als Fristen Werktage angegeben, so sind hierunter alle Tage von Montag bis einschließlich Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, zu verstehen.